Vergessen Sie Frankreich. Dort müssen Sie 18 Monate tatsächlich wohnen, weil Sie sonst eine Anzeige wegen Gläubigerschädigung und Vollstreckungsvereitelung riskieren. Und am Ende stehen Sie ohne Restschuldbefreiung da.

Wer glaubt, dass es mit der Vortäuschung eines Wohnsitzes getan ist, wird scheitern. In Frankreich werden zunächst einmal alle Gläubiger über Ihren Wohnsitz informiert.

Richter und Staatsanwälte überprüfen die von Ihnen gemachten Angaben. Ihr Lebensmittelpunkt muss daher in Frankreich liegen. Außerdem müssen Sie bereits 6 Monate dort wohnen, bevor Sie das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sonst wird der Antrag abgewiesen.
 

Schildern Sie mir kurz Ihre Probleme, Vorstellungen und Wünsche
oder suchen Sie sich einen kostenlosen Rückruf-Termin in meinem Kalender aus.

Wenn Sie Skype haben, telefonieren wir darüber.
Mein Skype-Name: strategiedoktor

 

Letzte Beiträge: