Insolvenz mit Restschuldbefreiung in Frankreich unmöglich

Soeben meldet sich wieder ein Deutscher Staatsbürger aus Frankreich: -wohne seit 03/2009 in Frankreich -noch keine Insolvenz angemeldet -Restschuldbefreiung für Deutsche momentan fast unmöglich -Suche Hilfe Privatinsolvenz in Frankreich und England unmöglich! Lassen Sie sich nicht Ihr Geld von dubiosen Vermittlern aus der Tasche ziehen. Sie erhalten es nicht mehr

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Was Ihnen Insolvenz-Agenturen und Sanierungsberater verschweigen

Gläubiger lassen sich nicht mehr verarschen! Das hat gravierende Folgen für den Insolvenz-Tourismus. Den wenigsten Gläubigern entgeht nämlich der Wegzug eines Schuldners! In England MUSS der Lebensmittelpunkt NACHWEISBAR bereits 6 Monate vor dem Insolvenzantrag im Inland genommen worden sein. Lebensmittelpunkt heißt: Insolvenzrichter forderten lückenlose Nachweise über den Lebensmittelpunkt, z.B. über

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Insolvenz: Ihre Chancen in Frankreich auf Restschuldbefreiung

  Soeben erhielt ich folgende Mail: … Seit Nov. 2006 wohne ich im Elsaß / Frankreich. Sept. 2007 habe ich den Antrag auf Restschuldbefreiung bei Gericht in Mühlhausen eingereicht. Jan.2008 begann die Bearbeitung und im Juli haben sie den Antrag abgelehnt. Begründung: Ich könnte nicht glaubhaft darlegen, dass ich im

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Frankreich

Vergessen Sie Frankreich. Dort müssen Sie 18 Monate tatsächlich wohnen, weil Sie sonst eine Anzeige wegen Gläubigerschädigung und Vollstreckungsvereitelung riskieren. Und am Ende stehen Sie ohne Restschuldbefreiung da. Wer glaubt, dass es mit der Vortäuschung eines Wohnsitzes getan ist, wird scheitern. In Frankreich werden zunächst einmal alle Gläubiger über Ihren

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