Bundesgerichtshof: Urteil des IX. Zivilsenats vom 15.3.2012 – IX ZR 249/09 – Forderung des Schuldners

InsO §§ 21, 22 a) Das Insolvenzgericht kann den vorläufigen Insolvenzverwalter im Wege des besonderen Verfügungsverbots ermächtigen, eine Forderung des Schuldners im eigenen Namen einzuziehen. b) Der vorläufige Insolvenzverwalter darf nur dann ermächtigt werden, außerhalb des laufenden Geschäftsbetriebs des Schuldners dessen Forderungen einzuziehen, wenn deren Verjährung oder Uneinbringlichkeit droht. c) Der vorläufige Insolvenzverwalter

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Insolvenzrecht: Verweigerung der Restschuldbefreiung

Bis zu 2 Jahre Haft und Verweigerung der Restschuldbefreiung Das deutsche Insolvenzrecht sieht bis zu 2 Jahre Haft vor. Es reicht, wenn Sie die Gründe für Ihre Insolvenz nicht rechtzeitig erkennen. Wichtig ist, dass Sie u. a. dieses Urteil kennen: BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 180/10 vom 24. März 2011 zum

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