Neu: Pfändungstabelle 2015, 2016, 2017: Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

Ab 1. Juli 2015 gelten neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.  Der unpfändbare Grundbetrag beträgt 1.073,88 Euro monatlich. Beachten Sie, ob für Sie bestimmte Spezialregelungen gelten.  Besonderheiten gelten ebenfalls für den Fall der Kontopfändung. Man kann jederzeit verlangen, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Auch ein bereits gepfändetes Girokonto kann vom Kreditinstitut in ein P-Konto umgewandelt

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Pfändungsschutzkonto: P-Konto

Das neue P-Konto bietet dem Schuldner einen unbürokratischen Weg, während einer Kontopfändung über den unpfändbaren Teil der Einkünfte zu verfügen. So kann der Schuldner weiter am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Das P-Konto sichert eine nach dem Pfändungsfreibetrag angemessene Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten.  Ratgeber zum Pfändungsschutzkonto – siehe P-Konto  

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