Rette sich wer – kann mit einer anerkannten EU-Insolvenz

"Es sind nicht die Menschen, die nicht kreditwürdig sind, sondern die Banken, die nicht menschenwürdig sind." Das sagte der Friedensnobelpreisträger Muhammad Yunus.  Treffen Sie jetzt die Vorbereitungen für die Zukunft, um nicht in Armut zu versinken !!!!! Es ist deshalb an der Zeit, dass sich Unternehmer und Selbstständige nicht mehr von

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BGH, Beschluss vom 18. 9. 2001 – IX ZB 51/00 zur Restschuldbefreiung im Ausland

Eine im Ausland erteilte Restschuldbefreiung ist in Deutschland anzuerkennen, wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft. Voraussetzung ist, dass das Verfahren im Ausland den Regelungen der deutschen InsO grundsätzlich entspricht. Die ist hier der Fall. Es handelt sich um einen Mitgliedsstaat

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