Bundesgerichtshof: Urteil des IX. Zivilsenats vom 15.3.2012 – IX ZR 249/09 – Forderung des Schuldners

InsO §§ 21, 22 a) Das Insolvenzgericht kann den vorläufigen Insolvenzverwalter im Wege des besonderen Verfügungsverbots ermächtigen, eine Forderung des Schuldners im eigenen Namen einzuziehen. b) Der vorläufige Insolvenzverwalter darf nur dann ermächtigt werden, außerhalb des laufenden Geschäftsbetriebs des Schuldners dessen Forderungen einzuziehen, wenn deren Verjährung oder Uneinbringlichkeit droht. c) Der vorläufige Insolvenzverwalter

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Restschuldbefreiung in England unwirksam

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 14.10.2011, Aktenzeichen 82 O 15/08, die Unwirksamkeit einer englischen Restschuldbefreiung bei missbräuchlicher Verlegung des Wohnsitzes bestätigt. Hier ein Auszug aus dem Urteil vom 14.10.2011: Die von dem Beklagten im Rahmen des durchgeführten Insolvenzverfahrens in England erlangte Restschuldbefreiung zum 18.06.2009 führt wegen eines Verstoßes

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