Restschuldbefreiung in England unwirksam

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 14.10.2011, Aktenzeichen 82 O 15/08, die Unwirksamkeit einer englischen Restschuldbefreiung bei missbräuchlicher Verlegung des Wohnsitzes bestätigt. Hier ein Auszug aus dem Urteil vom 14.10.2011: Die von dem Beklagten im Rahmen des durchgeführten Insolvenzverfahrens in England erlangte Restschuldbefreiung zum 18.06.2009 führt wegen eines Verstoßes

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Insolvenz: Insolvenz-Verwalter – Das gesamte Spektrum an Missbrauch

  Weil Insolvenzverwalter nur unzureichend beaufsichtigt und kontrolliert werden, bewegen sich viele Insolvenzverwalter in einer Grauzone. Die Sanierung eines Unternehmens und die Sicherung der Arbeitsplätze lohnt sich für den Insolvenzverwalter nicht. An einer Zerschlagung verdient er mehr Geld. Missbrauch sind Tür und Tor geöffnet.  

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