Rette sich wer – kann mit einer anerkannten EU-Insolvenz

"Es sind nicht die Menschen, die nicht kreditwürdig sind, sondern die Banken, die nicht menschenwürdig sind." Das sagte der Friedensnobelpreisträger Muhammad Yunus.  Treffen Sie jetzt die Vorbereitungen für die Zukunft, um nicht in Armut zu versinken !!!!! Es ist deshalb an der Zeit, dass sich Unternehmer und Selbstständige nicht mehr von

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Neu: Pfändungstabelle 2015, 2016, 2017: Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

Ab 1. Juli 2015 gelten neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.  Der unpfändbare Grundbetrag beträgt 1.073,88 Euro monatlich. Beachten Sie, ob für Sie bestimmte Spezialregelungen gelten.  Besonderheiten gelten ebenfalls für den Fall der Kontopfändung. Man kann jederzeit verlangen, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Auch ein bereits gepfändetes Girokonto kann vom Kreditinstitut in ein P-Konto umgewandelt

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Wie kann man die ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT oder gar eine INSOLVENZ vermeiden?

Schulden Sie teure Ratenkredite um – aber richtig.  Oft kann durch die Umschuldung eines bestehenden Ratenkredits viel Geld gespart werden. Lösen Sie teure Kredite ab oder ersetzen Sie teure Dispo-Kredite mit einem günstigen Ratenkredit.  Kredite bei unterschiedlichen Banken können zusammengefasst und mit nur noch einer monatlichen Belastung zurückgezahlt werden.  Ich

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Kontopfändung: Gläubiger pfänden Ihr Bankkonto – was tun?

Kontopfändungen sind so ziemlich das Unangenehmste, was einem Unternehmer passieren kann. Sie kommen meistens dann, wenn es gewichtige Gründe gibt, noch nicht Insolvenz anzumelden. Was können Sie tun, um sorgenfrei weiterarbeiten zu können?  Was können Sie tun, um über ein Firmenkonto mit Kreditkarte verfügen zu können?  Anonymer Neustart – kein

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Pfändungsschutzkonto: P-Konto

Das neue P-Konto bietet dem Schuldner einen unbürokratischen Weg, während einer Kontopfändung über den unpfändbaren Teil der Einkünfte zu verfügen. So kann der Schuldner weiter am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Das P-Konto sichert eine nach dem Pfändungsfreibetrag angemessene Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten.  Ratgeber zum Pfändungsschutzkonto – siehe P-Konto  

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