Bei Vorliegen bestimmter Tatsachen muss eine Insolvenz vermieden werden, z.B. wenn Gewerbeuntersagungsverfahren, Strafverfahren, der Entzug einer Erlaubnis, z.B. wegen Verlust von § 34c, § 34d, § 34e, Gewerbeuntersagung, Verlust des Arbeitsplatzes, usw.

1. Vermeidung der Insolvenz durch Vergleich zwischen 1 und 15 Prozent der Schuldsumme!

2. Sofortige Einwilligung der Gläubiger 

3. Sofort schuldenfrei! 

 

Was Sie tun müssen, um die Insolvenz komplett zu vermeiden? 

 

Es müssen nur wenige Voraussetzungen erfüllt werden. Diese hat man Ihnen bewusst verschwiegen! Sie sehen ja, wie leicht sich die Banken entschuldet haben! 

 

Suchen Sie sich in meinem Terminkalender einen passenden Gesprächstermin aus. Ich rufe Sie gerne an. 

Jeder Tag, den Sie ungenutzt verstreichen lassen, kostet Sie wertvolle Lebenszeit, Geld und Ärger.

Fragen kostet nichts:

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