Wann ist eine Gesellschaft zahlungsunfähig?

Ihre Gesellschaft ist bereits zahlungsunfähig, wenn sie mit den vorhandenen und eingehenden Geldern nicht mehr in der Lage ist, innerhalb von drei Wochen 90 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen.  Wenn Sie keinen Insolvenzantrag stellen, dann machen Sie sich strafbar.  Wenn Sie noch Geschäfte abschließen und Zahlungen der GmbH an

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Rufschaden und Imageschädigung einer Insolvenz vermeiden

Wichtig ist für bestimmte Berufe, die Erlaubnis nach § 34 c, d, e GewO nicht zu gefährden. Wer nach einer Insolvenz weiterhin in der bisherigen Branche tätig sein möchte, wird versuchen, das negative Image einer Insolvenz zu vermeiden. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten. Sie erfahren hier sowohl, was zu tun

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