Insolvenz mit Restschuldbefreiung in Frankreich unmöglich

Soeben meldet sich wieder ein Deutscher Staatsbürger aus Frankreich: -wohne seit 03/2009 in Frankreich -noch keine Insolvenz angemeldet -Restschuldbefreiung für Deutsche momentan fast unmöglich -Suche Hilfe Privatinsolvenz in Frankreich und England unmöglich! Lassen Sie sich nicht Ihr Geld von dubiosen Vermittlern aus der Tasche ziehen. Sie erhalten es nicht mehr

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Restschuldbefreiung in England unwirksam

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 14.10.2011, Aktenzeichen 82 O 15/08, die Unwirksamkeit einer englischen Restschuldbefreiung bei missbräuchlicher Verlegung des Wohnsitzes bestätigt. Hier ein Auszug aus dem Urteil vom 14.10.2011: Die von dem Beklagten im Rahmen des durchgeführten Insolvenzverfahrens in England erlangte Restschuldbefreiung zum 18.06.2009 führt wegen eines Verstoßes

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Was Ihnen Insolvenz-Agenturen und Sanierungsberater verschweigen

Gläubiger lassen sich nicht mehr verarschen! Das hat gravierende Folgen für den Insolvenz-Tourismus. Den wenigsten Gläubigern entgeht nämlich der Wegzug eines Schuldners! In England MUSS der Lebensmittelpunkt NACHWEISBAR bereits 6 Monate vor dem Insolvenzantrag im Inland genommen worden sein. Lebensmittelpunkt heißt: Insolvenzrichter forderten lückenlose Nachweise über den Lebensmittelpunkt, z.B. über

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England

  Vergessen Sie England. Dort müssen Sie mindestens 12 Monate wohnen. Außerdem müssen Sie bei allen ca. 5 Insolvenz-Pflichtterminen persönlich erscheinen. Ein kleiner Fehler genügt, und alles war umsonst.   Schildern Sie mir kurz Ihre Probleme, Vorstellungen und Wünsche per Mail an 123 (ät) insolvenz (punkt) es und, wann ich

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