Überall sagt man Ihnen, welche Nachteile Sie haben und welche Probleme Sie bekommen, wenn Sie die Eidesstattliche Versicherung abgeben. Die Angst wird geschürt, um den Bürger besser ausbeuten zu können. Warum diese Angst völlig unbegründet ist, erfahren Sie hier.

Welche durchschlagenden Vorteile die Eidesstattliche Versicherung dem Schuldner bringt, hat Ihnen bis heute noch niemand verraten. Tatsache ist:

Die Eidesstattliche Versicherung ist die Wunderwaffe des Schuldners!

Die Macht des Schuldners durch die Eidesstattliche Versicherung und sein Vermögensverzeichnis

Die gesamte Kommunikation, welche zum Begriff Eidesstattliche Versicherung existiert, dient eigentlich nur dazu, dem deutschen Staatsbürger zu vermitteln, wie schlimm dieses Instrument für ihn ist.

Dies ist alles eine einzige große Lüge!

Selbst wenn der deutsche Staatsbürger nichts mehr besitzt, außer Schulden, meidet er unter allen Umständen die Eidesstattliche Versicherung und die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses.

Der Schuldner nimmt sogar in Kauf, dass der Gläubiger die Eidesstattliche Versicherung per Haftbefehl erzwingen lässt. Was geht im Kopf eines Schuldners vor, der einen 5 Jahre lang unlöschbaren Schufa-Eintrag „Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung“ der sofortigen Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung vorzieht?

Was ist Sie in Wirklichkeit, diese so genannte Eidesstattliche Versicherung?

Wenn man das gesamte Juristendeutsch, welches eh kein Mensch versteht, beiseite lässt, ist die Eidesstattliche Versicherung

der Schutz des Staates,
welchen er seinen verschuldeten Staatsbürgern gewährt

Wenn Ihr Vermögensverzeichnis und Ihre Eidesstattliche Versicherung wahrheitsgemäß gefertigt und seitens des Gerichtes anerkannt wurden, kann kein Gläubiger dieser Welt Ihnen etwas Böses tun.

Keine Pfändungen, keine Exekutionen, keine Probleme mit diversen Inkassobüros, etc.

Sie genießen als Schuldner den mächtigen Schutz Ihres Staates. Und dies immer für die Dauer von drei Jahren.

In der Realität müsste eigentlich jeder, der seine Schulden aufgrund seiner Vermögenssituation nicht mehr bedienen kann, sofort bei seinem zuständigen Amtsgericht um die Abgabe einer freiwilligen Eidesstattlichen Versicherung ansuchen.

Erst dann kann er sich in aller Ruhe und mit der Unterstützung von 123 schuldenfrei um die Lösung seiner finanziellen Probleme kümmern.

Schufa

Haben Sie um Gottes Willen auch keine Angst vor angedrohten Eintragungen in die Schufa, in das amtliche Schuldnerverzeichnis, etc. Dies ist in Wirklichkeit schon mit Ihrer ersten Nichtzahlung einer Schuld passiert.

Wenn Sie genau überlegen, sind alle diese Eintragungen eigentlich nur …

… Ihr Schutz vor neuen Schulden.

Fortsetzung folgt.

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