Soeben erhielt ich folgende Mail:

… Seit Nov. 2006 wohne ich im Elsaß / Frankreich.

Sept. 2007 habe ich den Antrag auf Restschuldbefreiung bei Gericht in Mühlhausen eingereicht.

Jan.2008 begann die Bearbeitung und im Juli haben sie den Antrag abgelehnt.

Begründung: Ich könnte nicht glaubhaft darlegen, dass ich im Elsaß wohne.

Nach meinen Informationen wurden alle Gerichte im Elsaß angewiesen die Deutschen generell abzulehnen.

Nun, der Mann wohnt nach wie vor in Frankreich! Trotzdem hat er es nicht geschafft.

 

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