Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter – Gestattung, die Umsätze der Istbesteuerung zu unterwerfen

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 9.12.2010, V R 22/10

Ob die Finanzverwaltung das BFH-Urteil auch auf Altfälle anwendet, bleibt abzuwarten. Dann müssten Insolvenzverwalter die Steuererklärungen der betroffenen Verfahren berichtigen. Daraus ergibt sich die Frage, ob dann der Insolvenzverwalter für die Umsatzsteuer haftet. Mein Mitleid würde sich in Grenzen halten …

 

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