Bis zu 2 Jahre Haft und Verweigerung der Restschuldbefreiung

Das deutsche Insolvenzrecht sieht bis zu 2 Jahre Haft vor. Es reicht, wenn Sie die Gründe für Ihre Insolvenz nicht rechtzeitig erkennen. Wichtig ist, dass Sie u. a. dieses Urteil kennen:

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 180/10 vom 24. März 2011 zum Download. Interessant ist die Begründung des Gerichts. Mehr lesen…

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