Bis zu 2 Jahre Haft und Verweigerung der Restschuldbefreiung
Das deutsche Insolvenzrecht sieht bis zu 2 Jahre Haft vor. Es reicht, wenn Sie die Gründe für Ihre Insolvenz nicht rechtzeitig erkennen. Wichtig ist, dass Sie u. a. dieses Urteil kennen:
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 180/10 vom 24. März 2011 zum Download. Interessant ist die Begründung des Gerichts. Mehr lesen…