InsO § 17 Abs. 2 Satz 2, § 133 Abs. 1 Satz 2

Die Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO kann nicht durch den Nachweis der Zahlungsunwilligkeit des Schuldners widerlegt werden; erforderlich ist der Nachweis der Zahlungsfähigkeit.

BGH, Urteil vom 15. März 2012 – IX ZR 239/09 –

OLG Düsseldorf, LG Kleve

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