Ihre Gesellschaft ist bereits zahlungsunfähig, wenn sie mit den vorhandenen und eingehenden Geldern nicht mehr in der Lage ist, innerhalb von drei Wochen 90 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen.
Wenn Sie keinen Insolvenzantrag stellen, dann machen Sie sich strafbar.
Wenn Sie noch Geschäfte abschließen und Zahlungen der GmbH an Gläubiger veranlassen, obwohl Sie längst einen Insolvenzantrag hätten stellen müssen, dann drohen zivilrechtliche und strafrechtliche Probleme. Unter anderem werden Sie dem Insolvenzverwalter solche Zahlungen aus Ihrem Privatvermögen zurückerstatten müssen.
Nur ein langjährig erfahrener und auf Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie vor Schaden bewahren.
Dies ist auch wichtig, wenn Sie – trotz Insolvenz – Ihr Geschäft weiterführen möchten. Sie sollten rechtzeitig alle legalen Möglichkeiten ausschöpfen, die neue Gesellschaft zu auszustatten, dass keine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter möglich ist.
Mehr zum Thema "Firmeninsolvenz" lesen Sie hier:
37 Fallen, die GmbH-Geschäftsführer ruinieren
Wie das Honorar für den Rechtsanwalt legal noch von der insolventen GmbH bezahlt werden kann, sagen wir Ihnen gerne rechtzeitig. Suchen Sie sich bitte einen Gesprächstermin in meinem Kalender aus, wann ich Sie anrufen soll.