Wenn Ihnen die EU-Insolvenz nicht gefällt, mit der Sie in nur 3 Monaten Ihre Schulden loswerden, dann gibt es drei Möglichkeiten, Ihre Schulden in Deutschland loszuwerden.
1. Restschuldbefreiung
Wer kein Geld für einen Schuldenbereinigungs- oder Insolvenzplan – siehe 3. – hat, dem bleibt nur die normale Privatinsolvenz mit langer Wohlverhaltenszeit und der Restschuldbefreiung, sofern die gerichtlichen Auflagen erfüllt werden. Beispielsweise ist der pfändbare Teil des Einkommens fünf Jahre lang an einen sogenannten Treuhänder abzuführen. Das ist meistens der Insolvenzverwalter, der Mittel und Wege kennt, das Geld den Gläubigern vorzuenthalten, obwohl er es an sie abführen müsste.
2. Außergerichtlicher Vergleich
Der außergerichtliche Vergleich kommt nur zustande, wenn sämtliche Gläubiger zustimmen. Das ist nur sehr selten der Fall. Vor allem Finanzamt, Krankenkassen, Sozialversicherung, etc. verweigern in Deutschland grundsätzlich ihre Zustimmung, während sie in unserem EU-Insolvenz-Land mehr oder weniger zustimmen müssen.
3. Schuldenbereinigungsplan oder Insolvenzplan mit Hilfe des Insolvenzverwalters: Schuldenfrei in Deutschland nach 9 – 18 Monaten!
Die Zustimmung Ihrer Gläubiger zum Schuldenbereinigungs- oder Insolvenzplan ist in Deutschland die einzig realistische Möglichkeit, wenigstens einen Teil ihrer Forderungen zu realisieren. Und zwar auch dann, wenn sie nur eine sehr niedrige Quote erhalten. Deshalb stimmen in der Regel immer mehr als 50 Prozent der Gläubiger zu.
Unser Rechtsanwalt in Deutschland ist seit Jahrzehnten auf derartige Fälle spezialisiert. Es gab noch keinen einzigen Fall, dass ein von ihm erstellter Insolvenzplan abgelehnt wurde. Allerdings ist dazu Geld von dritter Seite notwendig. Außerdem entstehen Anwaltshonorare von ca. 300 Euro pro Stunde!
Was ist zu tun?
Wer kein Geld hat, dem bleibt nur die normale Privatinsolvenz mit jahrelanger Wohlverhaltenszeit und Restschuldbefreiung.
Der außergerichtliche Vergleich ist innerhalb Deutschlands kaum erreichbar. In unserem speziellen EU-Land, in dem sich jeder Bürger selbst entschulden kann, gilt ein völlig anderes Insolvenzrecht. Wie durch ein Wunder sind z. B. deutsche Behörden verhandlungsbereit, wenn wir im Namen des Schuldners von diesem Land aus die Gläubiger in Deutschland anrufen.
Der Schuldenbereinigungsplan oder Insolvenzplan bietet die nahezu 100prozentige Chance, in 9 bis 18 Monaten schuldenfrei zu sein. Allerdings muss dazu Geld von dritter Seite investiert werden. Die Anwaltskosten sind nicht unerheblich. In bestimmten Situationen ist dies jedoch sehr zu empfehlen, vor allem für GmbH-Geschäftsführer, die Schlimmeres befürchten müssen, z.B. strafrechtliche Ermittlungen mit Konsequenzen.
Die EU-Insolvenz in unserem speziellen EU-Land erfolgt nach einem gerichtlich geregelten Verfahren, das jedoch weitgehend unbekannt ist. Es wird schlichtweg totgeschwiegen, da sowohl Rechtsanwälte als auch Insolvenzverwalter nichts verdienen und das dubiose Spiel der deutschen Inkasso- und Leichenfledder-Industrie wie ein Kartenhaus in sich zusammenfällt, wenn sich der Schuldner ohne fremde Hilfe selbst entschuldet. Die Abwicklung erfolgt außerdem in deutscher Sprache, kann also mit unserer Hilfe von jeden Schuldner selbst erledigt werden. Da die deutsche Wohlverhaltenszeit entfällt, umfasst das Insolvenzverfahren lediglich die Dauer des Verfahrens. Das Insolvenzgericht schreibt die Gläubiger an, die innerhalb einer kurzen Frist ihre Forderungen anmelden müssen. Danach wird die Verhandlung anberaumt, die in der Regel innerhalb von 3 Monaten stattfindet. Meistens wird die Insolvenz beim ersten Verhandlungstermin mit der Erteilung der Restschuldbefreiung abgeschlossen. In seltenen Fällen beim zweiten Verhandlungstermin nach weiteren vier bis sechs Wochen. Die Kosten bis zum Erfolg betragen 1.500 Euro für die Beratung und Begleitung zuzüglich Gerichtskosten circa 600 Euro.
Fragen kostet nichts:
Kostenloser Rückruf von Horst D. Deckert
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