1. Was bedeutet "Kreditmediation"?

Die Einrichtung eines institutionellen Kreditmediators geht auf eine Initiative der Bundesregierung zurück, die Kreditversorgung insbesondere des Mittelstandes zu verbessern.

Ziel des Kreditmediationsverfahrens ist es, nach einem abgelehnten Finanzierungsersuchen mit allen Beteiligten die Möglichkeiten einer Finanzierung nochmals zu prüfen.

2. Warum und wann kann ein Kreditmediationsverfahren Sinn machen?

Die Gründe, warum Kreditanträge von kreditwürdigen Unternehmen (Gewerbetreibende oder Freiberufler) abgelehnt werden, sind vielschichtig:

  • die Finanzierungsstruktur des zu finanzierenden Vorhabens ist ggf. nicht optimal, Risikoentlastungen bzw. Rentabilitätsverbesserungen durch die Gewährung öffentlicher Fördermittel werden unter Umständen nicht genutzt
  • Durch Missverständnisse kann es zu Störungen in der Kommunikation zwischen allen Beteiligten kommen
  • Kreditinstitute können unter Risikogesichtspunkten ihre Anforderungen an zu finanzierende Unternehmen und Vorhaben sowie die notwendige Besicherung ändern.

In einem Kreditmediationsverfahren können kritische Punkte identifiziert, kommuniziert und im Idealfall einvernehmlich gelöst werden. Das setzt voraus, dass alle Beteiligten, insbesondere der Antragsteller und Kreditinstitute, bereit sind, sich an einen Tisch zu setzen, um die kritischen Punkte anzusprechen und offen nach Lösungen zu suchen. Hierzu ist es im Vorfeld notwendig, die Gründe, die zu der Kreditablehnung geführt haben, offenzulegen. Daneben kann der Antragsteller durch die Vorlage neuer bzw. ergänzender Informationen und Unterlagen im Rahmen des Kreditmediationsverfahrens die Kreditentscheidung positiv beeinflussen.

Durch das Kreditmediationsverfahren wird der Kreditwunsch des Antragstellers nochmals durch das Kreditinstitut geprüft. Ziel ist es, neue Informationen (z. B. durch die Einbindung von Förderprogrammen) herauszuarbeiten, um die Kreditentscheidungen auf eine neue Grundlage zu stellen und die Erfolgschancen für eine positive Entscheidung zu erhöhen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es nach dieser Prüfung zu einer positiven Kreditentscheidung kommen wird.

3. Wer ist der Kreditmediator Deutschland?

Hans-Joachim Metternich ist durch die Bundesregierung mit Kabinettsbeschluss vom 2. Dezember 2009 als Kreditmediator Deutschland ("KM") mit der Durchführung von Kreditmediationsverfahren beauftragt worden. Er ist ein von den Antragstellern, den Kreditinstituten und den in Ziffer 5 genannten Weiteren Verfahrensbeteiligten unabhängiger neutraler Vermittler zwischen allen Beteiligten. Dem KM steht ein Team aus Fachleuten der Unternehmensfinanzierung beiseite.

4. Aufgaben des Kreditmediators Deutschland

Der Kreditmediator Deutschland

  • prüft, ob die Antragsvoraussetzungen für die Teilnahme am Kreditmediationsverfahren erfüllt sind
  • prüft die Einleitung des Kreditmediationsverfahrens
  • begleitet das Kreditmediationsverfahren als neutraler und unabhängiger Dritter
  • unterrichtet den Antragsteller und die Weiteren Verfahrensbeteiligten über die Einleitung und den Ausgang des Kreditmediationsverfahrens
  • zeigt ggf. Lösungsalternativen im oder zum Kreditmediationsverfahren auf.

Der KM wird bei der Durchführung seiner Aufgaben durch die Kreditmediator Deutschland GmbH (KMD), Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt am Main ("KMD-GmbH") unterstützt. Sie fungiert u.a. als Empfangsbevollmächtigte des KM.

Aufgrund seiner von allen am Kreditmediationsverfahren Beteiligten unabhängigen Stellung ist der KM nicht zu Erklärungen berechtigt, die den Antragsteller oder einen in Ziffer 5 genannten Weiteren Verfahrensbeteiligten wirtschaftlich, rechtlich oder in anderer Weise verpflichtet. Der KM tätigt insbesondere keine

  • Wirtschafts- oder Rechtsberatung
  • betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Beratungsleistungen
  • Kreditvergabe oder Kreditvermittlung oder andere gemäß §§ 1, 1 a KWG erlaubnispflichtige Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte
  • Leistungen, die einer Kreditentscheidung entsprechen oder eine solche sind
  • Überprüfung der Darlehenskonditionen (Margen, Gebühren, Besicherung) bei positiven
    Kreditentscheidungen
  • Leistungen als Beschwerdestelle.

5. Wer sind die Weiteren Verfahrensbeteiligten?

Neben dem Antragsteller und KM werden am Kreditmediationsverfahren beteiligt

  • die für den Antragsteller zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder der zuständige Landesverband der freien Berufe (im Folgenden "Kammer bzw. Landesverband")
  • die oder das Kreditinstitut(e) (einschl. Förder- und Bürgschaftsbanken), die einen ursprünglichen Kreditantrag des Antragstellers ganz oder teilweise versagt haben (im Folgenden "Zuständiges Kreditinstitut")
  • KfW Bankengruppe, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main (im Folgenden "KfW") als deutschlandweit tätige Förderbank
  • die im Bundesland des Antragstellers und/oder für den des Ort des Investitionsvorhabens zuständigen öffentlichen Förderinstitute und Bürgschaftsbanken (im Folgenden "Regionales Förderinstitut")
  • außerdem ggf. die zuständigen Landesministerien, soweit diese über Fördermöglichkeiten entscheiden können.

(alle gemeinsam im Folgenden "Weitere Verfahrensbeteiligte").

6. Aufgaben der Weiteren Verfahrensbeteiligten

6.1. Kammern bzw. Landesverbände

Unbeschadet ihrer eigenständigen Beratungstätigkeit bringen die Kammern bzw. Landesverbände auch im Rahmen der Kreditmediation als neutrale und unparteiische Vermittler Kredit suchende Unternehmen, Kreditinstitute sowie ggf. Förderinstitute der Länder und des Bundes an einen Tisch ("Mediationstisch") und unterstützen den KM. Alternativ zum Mediationstisch können bereits in Vorfeld auf Vermittlung von KM oder der Kammer bzw. dem Landesverband bilaterale Lösungen zwischen dem Antragsteller, dem zuständigen Kreditinstitut und den Förderinstituten gefunden werden. Im gemeinsamen Gespräch am Mediationstisch können Vorschläge eingebracht und zielführende Alternativen entwickelt werden, um letztendlich die Grundlage zu schaffen, für betriebswirtschaftlich sinnvolle und risikoseitig vertretbare Projekte doch noch eine Finanzierung sicherzustellen.

Die Kammern bzw. Landesverbände bereiten die Mediationstische vor, führen diese eigenverantwortlich durch und nehmen die Ergebnisfixierung vor. Ihnen werden hierfür durch den KM die ihm vorliegenden Unterlagen zur Verfügung gestellt.

6.2 Zuständige Kreditinstitute

Vor Beginn des Kreditmediationsverfahrens überprüfen die Zuständigen Kreditinstitute nochmals ihre ursprüngliche Kreditentscheidung auch unter Berücksichtigung einer möglichen Einbindung öffentlicher Förderprogramme. Hierdurch können sich neue Informationen ergeben.
Sie wirken zudem im Rahmen des Kreditmediationsverfahrens an der Findung von Finanzierungslösungen mit. Die Zuständigen Kreditinstitute sind in der Vergabe der Kredite frei und verpflichten sich mit der Teilnahme am Kreditmediationsverfahren nicht zur Kreditvergabe an den Antragsteller. Sie sind nicht an die im Rahmen des Kreditmediationsverfahrens erarbeiteten Empfehlungen und Lösungsvorschläge gebunden.

6.3 Förder- und Bürgschaftsbanken

Die Aufgabe der KfW, der Regionalen Förderinstitute und Bürgschaftsbanken ist ähnlich wie die der zuständigen Kreditinstitute. Sie werden im Rahmen des Verfahrens die Möglichkeit der Einbindung von Fördermöglichkeiten prüfen.

7. Was wird vom Antragsteller erwartet?

Im Mediationsverfahren gibt es kein "richtig oder falsch" und keine Schuldzuweisungen. Angestrebt ist ein einvernehmliches Ergebnis. Hierfür ist es notwendig, dass alle Beteiligten im Rahmen ihrer realistischen Möglichkeiten zu Zugeständnissen bereit sind. Dies betrifft auch den Antragsteller. Der Antragsteller sollte schon im Vorfeld des Kreditmediationsverfahrens überlegen, welche Handlungsspielräume er hat und welchen Beitrag er selbst für eine positive Kreditentscheidung leisten kann.

8. Antragsvoraussetzungen

Für die Teilnahme am Kreditmediationsverfahren sind folgende Antragsvoraussetzungen zu erfüllen:

Der Antragsteller ist bereit zu prüfen, im Rahmen seiner Möglichkeiten geeignete Beiträge zur Beseitigung der Finanzierungshemmnisse zu leisten.

  • natürliche oder juristische Personen sowie Personengesamtheiten (wie z. B. GmbH, KG oder GbR), die gewerblich oder freiberuflich tätig sind ("Unternehmen")
  • Der Antragsteller muss seit mindestens einem Jahr aktiv am Markt tätig sein, d. h., es liegt mindestens ein Jahresabschluss für ein Wirtschaftsjahr, das einen Zeitraum von 12 Monaten umfasst (kein Rumpfgeschäftsjahr), vor. Antragsberechtigt sind ebenfalls Unternehmen, die formell dieses Kriterium nicht erfüllen, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten jedoch schon mehr als ein Jahr am Markt tätig sind, z.B. aufgrund einer Übernahme eines Betriebs oder Betriebsteils oder bei reinen Umfirmierungen.
  • Der Antragsteller darf einen Umsatz, bei konzernangehörigen Unternehmen der konsolidierte Umsatz (Gruppenumsatz), von € 500 Mio. p.a. i.d.R. nicht überschreiten.
  • Ein Kreditersuchen wurde in einem Zeitraum von 3 Monaten vor Antragstellung von einem Kreditinstitut (einschl. Förder- und Bürgschaftsbanken) mit Geschäftssitz in Deutschland abgelehnt oder signifikant gekürzt. Staatliche Entscheidungen, z.B. ablehnende Bürgschafts- und Garantieentscheidungen, können im Mediationsverfahren nicht überprüft werden.
  • Das Volumen des abgelehnten oder gekürzten Kredits soll grundsätzlich mind. € 15.000,– betragen.
  • Mit dem abgelehnten oder gekürzten Kredit soll ein unternehmerisches Vorhaben in Deutschland finanziert werden, oder ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland beabsichtigt, mit dem Kredit ein solches Vorhaben im Ausland zu finanzieren.
  • Es liegt kein Insolvenzgrund vor.
  • Mit den Zuständigen Kreditinstituten bestanden und bestehen keine laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Schlichtungsverfahren und keine Vorbereitungen zur Aufnahme solcher, z. B. durch Einschaltung eines Rechtsanwalts.
  • Es sind betreffend bestehender oder beabsichtigter Kreditverhältnisse keine Runden Tisch-Gespräche / Turn Around-Beratungen beantragt oder in Durchführung.

Sofern ein Antragsteller ausschließlich deshalb nicht antragsberechtigt ist, weil er echter Existenzgründer ist oder weil infolge eines Sanierungs- oder Restrukturierungsbedarfs in diesem Einzelfall ein Mediationsverfahren nicht sinnvoll ist, verweist der KM den Antragsteller an die zuständige Kammer bzw. den zuständigen Landesverband, die den Antragsteller über Beratungsmöglichkeiten informiert. Auf Wunsch des Antragstellers vermittelt der KM diesen an die für ihn geeignete Förder- und Beratungsstruktur.

Bereits vor Antragstellung auf ein Mediationsverfahren kann der Kreditmediator Deutschland anfragende Unternehmen bei Finanzierungsproblemen allgemein beraten und hierbei insbesondere. auch an geeignete Stellen verweisen.

9. Wie läuft ein Kreditmediationsverfahren typischerweise ab?

9.1. Kontaktaufnahme mit dem Kreditmediator Deutschland

Der KM wird ausschließlich auf Wunsch des Unternehmens tätig. Anfragen sind formlos möglich. Der Antrag auf Kreditmediationsverfahren kann im Internet unter www.Kreditmediator-Deutschland.de abgerufen oder schriftlich vom KM angefordert werden. Der Anfragende bzw. Antragsteller kann sich im Vorfeld des Verfahrens mit seiner zuständigen Kammer in Verbindung setzen, die weitere Beratungsleistungen erbringen kann.

Durch die vom Antragsteller bei einer Antragstellung auf ein Kreditmediationsverfahren einzureichenden Unterlagen soll der Kreditmediator in die Lage versetzt werden, sich ein erstes Bild über den Antragsteller, die Gründe für die Ablehnung seines Kreditwunschs und eine Einschätzung der Möglichkeiten, eine einvernehmliche Lösung erzielen zu können, zu machen. Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular (Formblatt 100) inkl. weiterer dort erbetener Unterlagen:
  • Bilanz/GuV aus dem Jahresabschluss / WP-Bericht (d.h. nicht den gesamten Jahresabschluss / WP-Bericht) bzw. Einnahmen-/Überschussrechnung
  • aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • sofern der Antragsteller zu einer Unternehmensgruppe gehört: zusätzlich Gruppenorganigramm und konsolidierte Bilanz/GuV-Übersicht
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen.

Der Antrag auf Kreditmediation ist modular aufgebaut und fragt die einzelnen Angaben ab. KM und Kammer bzw. Landesverband werden, sofern es für ein Mediationsverfahren sinnvoll erscheint, weitere Informationen und Unterlagen beim Antragsteller nachfordern.

Im Rahmen des Antrags hat der Antragsteller die Möglichkeit, die Dinge aus seiner Sicht darzustellen. Die Darstellung sollte jedoch objektiv und dem Verfahren dienlich sein. Eine Entscheidung über die Einleitung des Kreditmediationsverfahrens ist grundsätzlich nur möglich, wenn dem KM ein vollständiger Unterlagensatz vorliegt. Sofern einzelne Unterlagen nicht vorgelegt werden können, ist dies schriftlich zu begründen.

Der Antrag ist postalisch an den KM zu senden. Aufgrund rechtlicher Vorgaben ist das Antragsformular durch den Antragsteller sowie ggf. vorhandene Mithafter, Bürgen und Sicherheitengeber zwingend rechtsverbindlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen.

Zur Beschleunigung des Prozesses empfiehlt es sich, den Antrag vorab per Email an den KM zu senden.

9.2. Antragsprüfung

Auf Basis dieser Informationen prüft der KM, ob die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind und welche Handlungsalternativen erkennbar sind. Er ist in seiner Entscheidung frei, ob er ein Kreditmediationsverfahren einleitet oder ein begonnenes vorzeitig beendet. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung eines Kreditmediationsverfahrens besteht nicht. Bei einer Ablehnung werden Antragsteller hierüber informiert.

9.3. Kontaktaufnahme des Kreditmediators Deutschland mit dem den Kreditwunsch ablehnenden Kreditinstitut

Der KM hält auch Rücksprache mit dem/den Zuständigen Kreditinstitut(en) und bittet diese(s) um eine Stellungnahme zum Kreditwunsch innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens.

9.4. Prüfung des Sachverhalts durch den KM

Der KM sichtet, prüft und bewertet alle vorliegenden Informationen. Auf dieser Grundlage entscheidet er über die Weiterführung des Antragsverfahrens. Antragsteller und Hausbank werden hierüber informiert. Sofern die Fortführung des Antragsverfahrens sinnvoll erscheint, übersendet der KM die Unterlagen mit einer kurzen Einschätzung an die zuständige Kammer bzw. Landesverband. Die vom KM über das Vorhaben informierten Förderinstitute werden gebeten, ggf. bestehende Fördermöglichkeiten für das Vorhaben in das Mediationsverfahren einzubringen.

9.5. Aufnahme direkter Gespräche zwischen allen Beteiligten auf Einladung der örtlich zuständigen Kammer bzw. des zuständigen Landesverbands

Sofern der KM und die Kammer bzw. Landesverband eine Zusammenkunft aller Beteiligten empfehlenswert erscheint, laden die Kammern bzw. Landesverbände zu einem gemeinsamen Gespräch ("Mediationstisch") ein. Die Verfahrensbeteiligten werden hierüber informiert. Zu diesen Gesprächen wird auch der Antragsteller eingeladen. Alternativ können auch bilaterale Gespräche zwischen Antragsteller und Kreditinstitut ohne Einberufung eines Mediationstisches erfolgen.
Die Wiederaufnahme von Gesprächen zwischen allen Beteiligten setzt voraus, dass sich gegenüber der vorliegenden Kreditablehnung neue Handlungsmöglichkeiten ergeben haben, z.B. weil von Beteiligten eigene Beiträge zur Finanzierung geleistet werden können oder Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden.

9.6. Abschluss des Kreditmediationsverfahrens

Das Gesprächsergebnis wird durch die Kammer bzw. den Landesverband an den KM zurückgemeldet. Der Kreditmediator Deutschland entscheidet danach über die Beendigung des Kreditmediationsverfahrens. Hierüber werden die Parteien des Verfahrens informiert.
Je nach Ausgestaltung des Einzelfalls kann in Abstimmung mit den Kammern bzw. Landesverbänden eine abweichende Vorgehensweise sinnvoll sein. Ziel des KM ist es, das Verfahren innerhalb kurzer Zeit erfolgreich abzuschließen.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

Zur Einleitung eines Kreditmediationsverfahrens ist es zwingend notwendig, dass der Antragsteller den KM und die Weiteren Verfahrensbeteiligte zur Weitergabe von Informationen ermächtigt bzw. von einem gegebenenfalls bestehenden Bankgeheimnis befreit. Der Antrag beinhaltet auch die Einwilligung des Antragstellers zur Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung von personenbezogenen Daten. Die vom Antragsteller zur Verfügung gestellten Informationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen des Kreditmediationsverfahrens genutzt.

Die im Antragsformular diesbezüglich enthaltenen Regelungen sind durch den Antragsteller sowie ggf. Mithafter, Bürgen und Sicherheitengeber zu unterzeichnen.

11. Wer trägt die Kosten des Kreditmediationsverfahrens?

Der Kreditmediator erhebt für seine Tätigkeit keine Kosten oder Gebühren.

12. Was im Vorfeld des Kreditmediationsverfahrens beachtet werden sollte

Es empfiehlt sich, im Vorfeld des Kreditmediationsverfahrens mit weiteren Banken und Sparkassen über das Vorhaben und dessen Finanzierung zu sprechen. Alternative Finanzierungsformen wie Leasing oder Factoring können ebenfalls eine zu prüfende Alternative sein.

Förderinstitute, andere öffentl. Fördermittelgeber sowie Kammern können auch ohne vorherige Einschaltung des Kreditmediators beraten und mit Ihren Angeboten ebenfalls die Kreditvergabemöglichkeiten des Kreditinstituts erhöhen.

Finanzierungsgespräche sind essentiell und sollten entsprechend gut vorbereitet sein. Zur Vorbereitung der Gespräche sollte der Antragsteller die ihm von seinem Kreditinstitut bereits genannten und/oder aus seiner Sicht für eine Kreditvergabe kritischen Punkte herausarbeiten und hierzu auf Wunsch Stellung nehmen können.

13. Information und Kontaktaufnahme

Weitergehende Informationen zum Kreditmediator Deutschland, zum Kreditmediationsverfahren und zur Antragstellung enthält die Internetseite des Kreditmediator Deutschland unter www.Kreditmediator-Deutschland.de

Für telefonische Auskünfte steht eine Hotline unter

069 / 244 346 888

zur Verfügung. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Über das Kontaktformular im Internetauftritt kann direkt eine Nachricht an den Kreditmediator Deutschland gesendet werden. Alternativ kann eine EMail an die Adresse mailto:info@kreditmediator-deutschland.de gesendet werden.

Impressum:

Kreditmediator Deutschland
Taunusanlage 1
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 244 346 5
Fax: 069/ 244 346 777
Internet: www.Kreditmediator-Deutschland.de
Datum: 10/2010 • Formblatt: 200

 

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