Neu: Pfändungstabelle 2015, 2016, 2017: Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

Ab 1. Juli 2015 gelten neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.  Der unpfändbare Grundbetrag beträgt 1.073,88 Euro monatlich. Beachten Sie, ob für Sie bestimmte Spezialregelungen gelten.  Besonderheiten gelten ebenfalls für den Fall der Kontopfändung. Man kann jederzeit verlangen, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Auch ein bereits gepfändetes Girokonto kann vom Kreditinstitut in ein P-Konto umgewandelt

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