Insolvenzrecht: Verweigerung der Restschuldbefreiung

Bis zu 2 Jahre Haft und Verweigerung der Restschuldbefreiung Das deutsche Insolvenzrecht sieht bis zu 2 Jahre Haft vor. Es reicht, wenn Sie die Gründe für Ihre Insolvenz nicht rechtzeitig erkennen. Wichtig ist, dass Sie u. a. dieses Urteil kennen: BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 180/10 vom 24. März 2011 zum

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